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VG Augsburg, 04.01.2010 - Au 7 S 09.30269 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kenia; Täuschung über Identität und somalische Staatsangehörigkeit; Vorlage eines kenianischen Reisepasses; keine politische Verfolgung im Herkunftsstaat geltend gemacht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VG Augsburg, 04.01.2010 - Au 7 S 09.30269
Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Abschiebungsandrohung - insbesondere das Offensichtlichkeitsurteil des Bundesamtes - einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht stand hält (vgl. BVerfG vom 14.5.1996 NVwZ 1996, 678). - BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm …
Auszug aus VG Augsburg, 04.01.2010 - Au 7 S 09.30269
Im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (vgl. § 77 Abs. 1 AsylVfG) bestehen an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Bundesamtes vernünftigerweise keine Zweifel, so dass sich die Ablehnung des Asylantrags nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG vom 20.9.2001 InfAuslR 2002, 146/148; BVerfG vom 3.9.1996 BayVBl 1997, 15). - BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …
Auszug aus VG Augsburg, 04.01.2010 - Au 7 S 09.30269
Im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (vgl. § 77 Abs. 1 AsylVfG) bestehen an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Bundesamtes vernünftigerweise keine Zweifel, so dass sich die Ablehnung des Asylantrags nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG vom 20.9.2001 InfAuslR 2002, 146/148; BVerfG vom 3.9.1996 BayVBl 1997, 15).
- VG Augsburg, 14.04.2010 - Au 7 K 09.30268
Kenia; Asylantrag offensichtlich unbegründet; Urteil nach Beschluss gemäß § 80 …
Dieser Antrag wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 4. Januar 2010 (Az. Au 7 S 09.30269) abgelehnt.In der Sache gilt das, was das Gericht bereits in dem Beschluss vom 4. Januar 2010 (Az. Au 7 S 09.30269) ausgeführt hat.